
Internationales Steuerrecht

Ganz einfach: Doppelbesteuerung vermeiden.
Gerade in unserer europäischen Region leben und wirtschaften Privatpersonen und Unternehmen über Grenzen hinweg. Innerhalb der EU und darüber hinaus sind Unternehmen über Warenströme und Lieferketten global vernetzt. Privatpersonen leben heute wie selbstverständlich in einem oder mehreren europäischen Ländern oder beziehen Einkünfte nicht nur an dem Ort, an dem sie gerade leben. Es ist gleich, ob man aus Unternehmensperspektive oder dem Blickwinkel einer Privatperson schaut: Grenzen spielen in den Köpfen keine Rolle. Im internationalen Steuerrecht aber schon! – In dem Steuerabkommen die Verhältnisse regeln. Wir bei app sind auf das Handling internationaler Steuerfragen spezialisiert, insbesondere auf die Vermeidung von Doppelbesteuerungen.
Leistungsumfang u.a.:
(DBA), OECD-Bestimmungen und sonstiger zwischenstaatlicher Steuerabkommen sowie Richtlinien.
(Transfer Pricing) und Prozesse zur Dokumentation, Bewertung und Nachvollziehbarkeit der konzerninternen Preisgestaltung in der Verrechnungspreisdokumentation.
z. B. Meldepflichten, wie das Country-by-Country-Reporting.
die bspw. in der Gründung von Holdings oder der Auswahl geeigneter Niederlassungs- oder Betriebsstättenländer bestehen können.
wie das Reverse-Charge-Verfahren für effizienten Import und Export.
die in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen häufig vorkommen. U.a. spielen Sozialversicherungsfragen, Doppelbesteuerungsabkommen und Sonderregelungen eine Rolle.
durch eine nachhaltige und gesetzeskonforme Steuerstrategie.
Sprechen wir über unseren Beitrag zu Ihrem Erfolg im internationalen Steuerrecht.
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